Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wirkte Herr Graf als selbständiger Rechtsanwalt und trat daraufhin in den höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW ein. Dort war er zunächst als Sachgebietsleiter und Hauptsachgebietsleiter in verschiedenen Finanzämtern tätig; zuletzt zuständiger Referent für das Referat "Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht" und stellvertretend für das Referat "Abgabenordnung" an der Oberfinanzdirektion Münster.
Nach Ausscheiden aus dem Dienst der Finanzverwaltung und bestandener Steuerberaterprüfung vor dem Landesfinanzministerum des Landes Nordrhein-Westfalen ist Herr Graf seitdem über die anwaltliche Beratung hinaus auch als Steuerberater tätig.
Ferner wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm der Titel "Fachanwalt für Steuerrecht" verliehen.
Im Rahmen der weiteren Qualifikation nahm Herr Graf am Magisterstudiengang "Wirtschaftsstrafrecht" an der Universität Osnabrück teil.
Neben seiner anwaltlichen und steuerberatenden Tätigkeit doziert er an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium für Finanzen und an der Akademie für Recht und Steuern (ARS) in Münster.
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