Rechtsanwalt Thomas Staib ist nach Studien an der ebs European Business School - Frankfurt - Paris - London -, dem Studium der Rechtswissenschaften an der Rupprecht-Karls-Universität Heidelberg und Referendariat am Landgericht Karlsruhe seit 1987 selbständig als Rechtsanwalt tätig. Zusätzlich hat er die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. 1991 gründete er zusammen mit RAin Diehl-Staib die Kanzlei STAIB & PARTNER Rechtsanwälte in Pforzheim.
RA Staib ist im Zivil- und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht (Gesellschafts- und Handelsrecht) einschließlich Wettbewerbs- und Markenrecht sowie im Erbrecht sowohl gestaltend als auch forensisch tätig. Die individuelle Firmenbetreuung in allen rechtsrelevanten Bereichen ist ihm ein besonderes Anliegen. Daneben verfügt Herr RA Staib aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit über umfangreiche Erfahrung im Miet-, Verkehrs- und Baurecht.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbreitsrecht im DAV, des Deutschen Forum für Erbrecht e.V., des DAV Deutschen Anwaltverein sowie der advounion, einer in Deutschland aber auch dem europäischen Ausland tätigen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten.
Auftretungsberechtigt ist RA Staib an allen bundesdeutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, ferner sämtlichen bundesdeutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.
RA Staib spricht deutsch, englisch und französisch.
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