Zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage: Kein Bewerbungsverfahrensanspruch bei bloßer Änderung des dienstlichen Aufgabenbereichs Hat ein Dienstherr ein Amt im konkret-funktionellen Sinne (also einen Dienstposten) zu besetzen, der für die angesprochenen Bewerber eine Beförderung mit sich bringt, so ist diese Entscheidung grundsätzlich gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.
EEG-Novelle 2009 - Änderungen bei den Vergütungs- und Degressionssätzen Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Klimaschutzpaket der Bundesregierung beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG-Entwurf). Der EEG-Entwurf wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten und das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004) ablösen.
EEG-Novelle 2009 - Direktvermarktung von EEG-Strom Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Klimaschutzpaket der Bundesregierung beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG-Entwurf). Der EEG-Entwurf wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten und das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004) ablösen.
Neuerungen beim Repowering von Windkraftanlagen Neuerungen beim Repowering von Windkraftanlagen durch die EEG-Novelle 2009
EEG-Novelle 2009 - Änderungen beim Einspeisemanagement Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) wird zum 01.01.2009 erneut novelliert werden. Eine hier hervorzuhebende Änderung des Gesetzes besteht in der Neugestaltung des sog. Einspeisemanagements.
Ich begrüße Sie auf meinem Profil dieser Internetseite. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verwaltungsrecht habe ich mich auf das öffentliche Dienstrecht, das öffentliche Baurecht und das Umweltrecht spezialisiert. In diesen Rechtsgebieten gehören insbesondere die folgenden Angelegenheiten zu meinen Arbeitsschwerpunkten:
Öffentliches Dienstrecht:
Das Impressum der Kanzlei Dr. Fricke & Collegen PartG mbB lautet:
Anbieterkennzeichnung:
https://www.anwaltskanzlei-fricke.de/index.php/impressum.html
Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Dr. Hanns-Georg Fricke, Rechtsanwalt Michael Struck, Rechtsanwalt Dr. Max Matthiesen, Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke, Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke, Rechtsanwalt Stefan Hansen, Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte und Rechtsanwalt Philipp Rammes besteht bei folgender Versicherung:
VGH Versicherungen
Landschaftliche Brandkasse Hannover
Schiffgraben 4
30159 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst bei allen Anwälten der Kanzlei Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Weitere Einzelheiten der Berufshaftpflichtversicherung ergeben sich aus § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Haftungsausschluss:
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fricke & Collegen ist für den Inhalt der direkt oder indirekt über „Links“ verknüpften Seiten nicht verantwortlich und macht sich den Inhalt solcher Seiten nicht zu eigen. Die Kanzlei Dr. Fricke & Collegen erklärt hiermit ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns mit Nachdruck und ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fricke & Collegen übernimmt auch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf den Internetseiten der Kanzlei bereitgestellten Informationen. Sie können eine Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater nicht ersetzen und stellen weder eine Rechtsberatung über das Internet dar noch sind sie als Aufforderung zur Online-Rechtsberatung anzusehen.
Haftungsansprüche gegen die Kanzlei Dr. Fricke & Collegen, die sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
Datenschutzhinweise:
Es ergeht der Hinweis nach § 33 BDSchG, dass personenbezogene Daten unserer Mandantinnen und Mandanten sowie weitere für eine sachgemäße Bearbeitung der jeweiligen Angelegenheit notwendige Daten elektronisch gespeichert werden.
Der Nutzung unserer Daten zu Marketingzwecken widersprechen wir gemäß der §§ 28, 29 BDSG.
Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke ist gelistet in
Rechtsanwalt Hannover
Rechtsanwalt Beamtenrecht
Rechtsanwalt Umweltrecht
Rechtsanwalt Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt Öffentliches Baurecht
Rechtsanwalt Öffentliches Recht
Rechtsanwalt Beamtenrecht Hannover
Rechtsanwalt Umweltrecht Hannover
Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Hannover
Rechtsanwalt Öffentliches Baurecht Hannover
Rechtsanwalt Öffentliches Recht Hannover