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Dr. Hanns-Christian Fricke, Rechtsanwalt,
Fachanwalt Verwaltungsrecht Hannover

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Dr. Hanns-Christian Fricke
Dr. Fricke & Collegen PartG mbB
Yorckstraße 10
30161 Hannover
Deutschland

Telefon: +49-511-340170
Telefax: +49-511-3401717

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-511-340170
Telefax: +49-511-3401717

Qualifikation

  • Dr.
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Beamtenrecht
  • Umweltrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Öffentliches Recht

ausländische Rechtsgebiete

  • Europarecht

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)

  • Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht (Regionalgruppe Niedersachsen/Bremen)
  • Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • Deutscher Anwaltverein e. V.
  • Forum Contracting. e. V.
  • Gesellschaft für Umweltrecht e. V.
  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.

Publikationen

  • Auszug:
  • Zum öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz in Wohnungseigentümergemeinschaften (zusammen mit Timo Wolter), in: ZfBR (Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht), Heft 3 / 2013, S. 218 - 222.
  • Die Rechtsprechung des OVG Lüneburg zu Windenergieanlagen – Eine Rechtsprechungsübersicht in Bezug auf raumordnungs- und bauleitplanungsrechtliche Rechtsfragen, in: NdsVBl (Niedersächsische Verwaltungsblätter), Heft 12 / 2012, S. 313 - 319.
  • Die neue Niedersächsische Bauordnung – Eine Darstellung des aktuellen Entwurfs der neuen Niedersächsischen Bauordnung in Grundzügen mit Anmerkungen, in NordÖR (Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland) Heft 3 / 2011, S. 108 - 114.
  • Anmerkung zum Beschluss des OVG Magdeburg vom 1. August 2011 (2 M 84/11) – Nachbarrechtsschutz bei Biogasanlagen (zusammen mit Stefan Hansen), in: NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) Heft 2 / 2012, S. 123 - 124.
  • Die Privilegierung des Kinderlärms im Bundes-Immissionsschutzgesetz – Eine rechtliche Anmerkung zu § 22 Abs. 1a BImSchG (zusammen mit Dr. Matthias Schütte), in: ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) Heft 2 / 2012, S. 89 - 95.
  • Die gesundheitliche Eignung für eine Verbeamtung – Eine Rechtsprechungsübersicht für die Verwaltungspraxis (zusammen mit Dr. Matthias Schütte), in: DÖD (Der Öffentliche Dienst), Heft 6 / 2012, S. 121 – 128.

Artikel

Zur beamtenrechtlichen Konkurrentenklage: Kein Bewerbungsverfahrensanspruch bei bloßer Änderung des dienstlichen Aufgabenbereichs Hat ein Dienstherr ein Amt im konkret-funktionellen Sinne (also einen Dienstposten) zu besetzen, der für die angesprochenen Bewerber eine Beförderung mit sich bringt, so ist diese Entscheidung grundsätzlich gemäß Art. 33 Abs. 2 GG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

EEG-Novelle 2009 - Änderungen bei den Vergütungs- und Degressionssätzen Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Klimaschutzpaket der Bundesregierung beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG-Entwurf). Der EEG-Entwurf wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten und das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004) ablösen.

EEG-Novelle 2009 - Direktvermarktung von EEG-Strom Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Klimaschutzpaket der Bundesregierung beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses ist der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG-Entwurf). Der EEG-Entwurf wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten und das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG 2004) ablösen.

Neuerungen beim Repowering von Windkraftanlagen Neuerungen beim Repowering von Windkraftanlagen durch die EEG-Novelle 2009

EEG-Novelle 2009 - Änderungen beim Einspeisemanagement Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) wird zum 01.01.2009 erneut novelliert werden. Eine hier hervorzuhebende Änderung des Gesetzes besteht in der Neugestaltung des sog. Einspeisemanagements.

Selbstdarstellung / Profil

Ich begrüße Sie auf meinem Profil dieser Internetseite. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verwaltungsrecht habe ich mich auf das öffentliche Dienstrecht, das öffentliche Baurecht und das Umweltrecht spezialisiert. In diesen Rechtsgebieten gehören insbesondere die folgenden Angelegenheiten zu meinen Arbeitsschwerpunkten:


Öffentliches Dienstrecht:


  • Einstellung, Anstellung und Beförderung
  • Konkurrentenschutz
  • Versetzung, Umsetzung und Abordnung
  • Entlassung von Beamten auf Probe und Widerruf
  • Disziplinarverfahren
  • Dienstliche Beurteilung
  • Nebentätigkeiten
  • Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
  • sonstiges Beamtenrecht


Öffentliches Baurecht:

  • Baugenehmigungs- und Bauvorbescheidsverfahren
  • Nachbarliche Abwehransprüche gegen Bauvorhaben
  • Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren
  • bauaufsichtsbehördliche Anordnungen (Beseitigungsverfügungen)
  • Abwehr heranrückender Wohnbebauungen
  • Abwehr heranrückender Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe
  • Enteignungs- und Umlegungsverfahren
  • Erschließungsfragen
  • Veränderungssperren
  • Zurückstellungen von Baugesuchen
  • städtebauliche Verträge


Umweltrecht:

  • Immissionsschutzrecht
  • Nationaler- und europäischer- Naturschutz
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen


Bei rechtlichen Fragen in diesen Bereichen bin ich Ihnen gern behilflich.

Weitere Informationen über unsere Kanzlei, die bereits im Jahr 1931 in Hannover gegründet wurde, finden Sie auf unserer Homepage.

Anbieterkennzeichnung

Das Impressum der Kanzlei Dr. Fricke & Collegen PartG mbB lautet:

Anbieterkennzeichnung:
https://www.anwaltskanzlei-fricke.de/index.php/impressum.html

Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV (Deutschland)

Die Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwalt Dr. Hanns-Georg Fricke, Rechtsanwalt Michael Struck, Rechtsanwalt Dr. Max Matthiesen, Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke, Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke, Rechtsanwalt Stefan Hansen, Rechtsanwalt Dr. Matthias Schütte und Rechtsanwalt Philipp Rammes besteht bei folgender Versicherung:

VGH Versicherungen
Landschaftliche Brandkasse Hannover
Schiffgraben 4
30159 Hannover

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst bei allen Anwälten der Kanzlei Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Weitere Einzelheiten der Berufshaftpflichtversicherung ergeben sich aus § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

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