McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Deutschland
 
 

Jörg J. Wedepohl, Rechtsanwalt, Bremen

Adresse [Auf Karte anzeigen]

Jörg J. Wedepohl
Notar & Advokatur Wedepohl
Hollerallee 22
Streetview: http://web2.cylex.de/anfahrt/wedepohl-joerg-j--3018344.html
28209 Bremen
Deutschland

Kontaktdaten [vcard]

Telefon: +49-700-93337645; +49-421-223985
Hotline/Mobil: +49-177-3337645
Telefax: +49-421-2235818

Qualifikation

  • Notar /-in
  • Rechtsanwalt
  • Testamentsvollstrecker/in

Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht
  • Markenrecht und Urheberrecht
  • Medizinrecht
  • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zivilrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften (Kammern / Vereine)

  • Angewandte Kunst Bremen (Arbeitsgemeinschaft Kunsthandwerk Bremen e.V.)
  • Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungeigentumsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft VERKEHRSRECHT
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein
  • Bremischer Anwaltsverein Verkehrsrecht
  • Bundesverband Kunsthandwerk e.V.
  • Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften (Deutscher Verkehrsgerichtstag)
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Gesprächskreis gewerblicher Rechtsschutz
  • smart-club Deutschland e.V., ADFC

sonstige Angaben

Geburtsjahr: 1950

Selbstdarstellung / Profil

Inhalte, Ziele und Grundsätze meiner Berufsausübung
Ich bin - nach langen und guten Jahren in (überwiegend) einer Sozietät bzw. Partnerschaft und anderen Formen der Zusammenarbeit - heute bewusst Einzel-Anwalt.
Ich kann nicht Alles und will keinesfalls mit Großbüros oder gar weltweit tätigen Rechtsan-waltskonzernen mit umfassender Beratungsvielfalt konkurrieren.
Ich habe mich vielmehr darauf konzentriert, meinen Mandanten, die mich persönlich aufsuchen und um Rat bitten, diesen Rat, individuelle Betreuung und meinen persönlichen Einsatz anzubieten, um mit ihnen zu dem jeweils aktuellen Problem passende Lösungen zu erarbeiten. Hierbei kommt mir zu Gute, dass ich über einiges Spezialwissen verfüge, aber auch die Grenzen meiner Kenntnisse kenne und mich nicht scheue, bei Bedarf auch aus – in Jahrzehnten gewachsenen Kontakten – externe Kompetenz zuzuziehen oder an einen sachkundigeren Kollegen zu verweisen.
Meine Klienten schätzen an mir den unmittelbaren persönlichen Kontakt und wissen, dass sie mich lieber früh anrufen als zu einem Zeitpunkt, zu dem schon etwas passiert ist. Dies gilt sowohl in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch in der als Notar.
Allerdings muss ich natürlich auch für meine Klienten arbeiten, deswegen habe ich die Zeit, in der ich am Telefon erreichbar bin, auf eine Stunde am Tag beschränkt aber keine Angst: Wer zwischen 11:30 und 12:30 bei mir anruft und mich nicht erreicht (weil ich z.B. schon mit einem anderen Klienten telefoniere), dem (oder der) garantiere ich außerhalb meines Urlaubs oder beruflich bedingter Ortsabwesenheit, dass ich am gleichen Tage zurück rufe – voraus gesetzt, Sie haben meiner Mitarbeiterin angegeben, welche Telefonnummer ich anrufen soll und, wo das Problem liegt.
Als Notar biete ich die gesamte Bandbreite notarieller Tätigkeiten: Haus- und andere Grund-stückskaufverträge einschließlich der Finanzierungsabwicklung, Testamente, Erb- und Eheverträge und alle Eintragungen in öffentliche Register (Handels- und Vereinsregister, zentrales Vorsorgeregister).
Als passionierter Auto- und Motorrad (Roller)-Fahrer befasse ich mich beruflich schon seit 1978 mit allem, was jedem von uns im Straßenverkehr passieren kann, der Regelung von Verkehrsunfällen genau so wie der Bearbeitung von Strafsachen (wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Unfallflucht) und Bußgeldverfahren - in der Regel nur bei Bußgeldern von 60,00 Euro und höher (Eintragung im Fahrerlaubnisregister droht).
Mit den Problemen von Ärzten bin ich nicht nur deshalb vertraut, weil ich mit einer Ärztin verheiratet bin.
Als ständiger Berater eines Vereins von Haus- und Wohnungseigentümern habe ich es geschafft, durch vorsorgende Beratung zu verhindern, dass ich viele Räumungsprozesse führen muss, obwohl das nicht gut für meine Einnahmen ist.
Als Berater vieler Künstler, Schauspieler und Autoren und auch von Verlagen befasse ich mich auch schon lange mit allen Fragen des Urheber- und Verlagsrechts.
Mein Ehrgeiz als Steuerstrafverteidiger war und ist es, dass meine Mandanten möglichst nicht angeklagt werden. In den letzten 27 Jahren, die ich mich damit befasse, ist mir das fast immer gelungen.
Ich bin Rechtsanwalt aus Überzeugung und kann mir auch für meine Klienten nichts Besseres vorstellen als einen unabhängigen und selbständigen Anwalt.
Ich arbeite stets innerhalb der von Rechtsstaat vorgegebenen Ordnung - ohne diese als gott-gegeben hinzunehmen.
Ich sehe meine vornehmste Aufgabe darin, die Probleme meiner Mandanten zu erkennen und einer adäquaten Lösung zuzuführen.
Mein Ziel ist es, bei jeder von mir übernommenen Aufgabe durch anwaltliche Qualität und Gründlichkeit und mit der notfalls gebotenen Schnelligkeit meiner Arbeit zu überzeugen.
Ich führe ungerne Prozesse und kein Mandant, der mich je beauftragt hat, hat von mir je den Ausgang eines Verfahrens prognostiziert bekommen (Bei geplanten Prozessen erzähle ich gern die - nicht verbürgte - alte Geschichte des BGH-Präsidenten und seines Dackels. Wenn wir ohne gerichtliche Hilfe nicht mehr auskommen, sind wir den Gerichten auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Hierzu gibt es genügend Plattituden, die ich hier nicht zitieren muss
Damit, mit Loyalität zu jedem einzelnen Mandanten und mit dem Erreichen des gemeinsam gefundenen Ziels habe ich Vertrauen erworben, das zu erhalten und zu erweitern ich mich auch weiter bemühe.

Anbieterkennzeichnung

in der DLInfoV-Mitteilung enthalten

Dienstleistungsinformation nach §2 DL-InfoV (Deutschland)

Es gibt sicher (noch) größeren Blödsinn als die

Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
(aber ich habe - mit Ausnahme der §§ 675a bis 675z BGB noch - nichts gefunden) Deshalb: Ich muss in meiner Eigenschaft als Rechtsanwalt - für Notare gilt die Verordnung nicht, ich teile Ihnen aber auch meine Notarspezifika mit - Ihnen als meinen Mandanten seit dem 17. Mai 2010 stets folgende Informationen gemäß § 2 DL-InfoV ungefragt zur Verfügung stellen:

1. meinen Familien- und Vornamen: Wedepohl, Jörg J.

2. meine Kanzleianschrift, Telefonnummer (?), E-Mailadresse (?) oder Faxnummer (?)
28209 Bremen, Hollerallee 22 II, 0700 WEDEPOHL = 0700 93337645 / (0421) 223 98 58,
Rechtsanwalt@Wedepohl.de; die Faxnummer gebe ich gern zusätzlich an: (0421) 223 58 18

3. wäre ich in ein solches eingetragen: Das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossen-schaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer
Als "Einzelkämpfer" bin ich in kein solches Register eingetragen

4. Da meine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist: Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle
Unter "einheitlicher Stelle" kann ich mir genau so viel vorstellen wie mutmaßlich Sie auch: Nichts! Die für mich zuständigen Behörden sind: Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen (für mich als Rechtsanwalt) und die Notarkammer Bremen (für mich als Notar), beide sitzen in 28195 Bremen, Kno-chenhauerstr. 36, Aufsichtsbehörde für Notare ist die Präsidentin des Landgerichts Bremen, Domshei-de 16, 28195 Bremen

5. meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 114391761

6. die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, von bzw. in dem diese verliehen wurde und die Berufskammer(n), denen ich angehöre(n muss):
Rechtsanwalt und Notar, Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Bremer Notarkammer

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen, so weit ich solche verwende
Vergütungsvereinbarungen und Mandatsbedingungen (die ich nur im Einzelfall vorlege)

8. von mir gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand. Das Recht der Vertragsbeziehungen zwischen mir und meinen Mandanten ist überwiegend im Dienst-vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB, §§ 611 ff.) geregelt. Gerichtsstand ist, so weit zu-lässig, der Sitz meiner Kanzlei: Bremen

9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über gesetzliche Gewährleistungsrechte hinaus gehen gibt es bei mir nicht

10. die wesentlichen Merkmale meiner Dienstleistung, so weit diese sich nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben
- ich gehe davon aus, dass die wesentlichen Merkmale meiner Dienste sich bereits aus dem Zusammen-hang ergeben.

11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich
Meine Haftpflichtversicherung besteht bei der
ALLIANZ Versicherungs-Aktiengesellschaft (nachstehend nur "ALLIANZ")
Königinstraße 28, 80802 München
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwalts-ordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtver-sicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV).

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind gemäß § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für
- Rechtsanwälte und Patentanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer und Vereidigte Buchprüfer
= (AVB-RSW HV 60/05) der ALLIANZ

Haftpflichtansprüche gemäß Teil 2 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA):
mit Auslandsbezug, also z.B. aus Tätigkeiten
- über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
- im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
- vor außereuropäischen Gerichten

Das woll(t)en Sie sicher auch alles wissen. Ich darf Ihnen diese Informationen
1. von mir aus (ungefragt) mitteilen
2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorhalten, dass sie für Sie leicht zugänglich sind
Das passiert durch diesen Aushang
3. Ihnen über eine von mir angegebene Adresse leicht zugänglich zu machen
Das geschieht auf meiner Interrnetpräsenz: www.wedepohl.eu und www.wedepohl.biz
4. in alle von mir Ihnen zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebote-ne Dienstleistung aufzunehmen
Ich wüsste nicht, wie ich das bewerkstelligen könnte

Gemäß § 3 DL-InfoV habe ich die dort geregelten Informationen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 4 Absatz 1 Nr. 1 DL-InfoV habe ich Preisangaben zu machen. Insoweit verweise ich Sie auf meine Internetpräsenz www.wedepohl.eu und www.wedepohl.bizund:
Ich rechne, so lange ich keine Vergütungsvereinbarung getroffen habe, nach Gegenstandswerten und den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab, als Notar ausschließlich auf Basis der Kos-tenordnung (KostO). Die Verteidigung im Verfahren über den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt übernehme ich zu einem Festhonorar von zurzeit - 1.500,00 einschließlich der Mehrwertsteuer