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Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen
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Im Dezember werden viele Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2023 erstellt, denn die Vermieter müssen diese bis spätestens Jahresende vorlegen. Viele Betriebskostenabrechnungen werden recht hoch sein.
Hier besteht im Regelfall für SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehende ein Übernahmeanspruch durch das jeweilige Amt. Denn die KdU müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden, so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII.

Grundsätzlich gilt: Betriebs- und Heizkostennachzahlungen sind immer sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung oder der Rechnungsstellung (BSG 10.04.2024 - B 7 AS 21/22 R; BSG 22.3.2010 – B 4 AS 62/09 R) (bei fehlender Fälligstellung greift § 286 Abs. 3 BGB: Fälligkeit nach 30 Tagen).
Diese Kosten sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunfts- und Heizkosten zu berücksichtigen, unerheblich ist dabei, ob die Forderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).
Das betrifft SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehende und Nichtleistungsbeziehende.
Betriebskostennachzahlungen sind auch dann zu übernehmen, wenn im SGB II die KdU wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II begrenzt wurden (BSG 23.8.2012 – B 4 AS 32/12 R).

Weiterhin können Menschen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, auch einmalige SGB II-Leistungen geltend machen (§ 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG und Durchführungserlass BMI vom 04.08.2020 – Aktz. SW II 4 - 72307/2#29, Download: https://t1p.de/pikxm („Der Bezug von einmaligen Leistungen wie Betriebskostennachzahlungen und Brennstoffkosten“ …“führen nicht zum Ausschluss bzw. zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides“ (BMI Erlass, S. 2)).

Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die nicht im laufenden SGB II-/SGB XII-Leistungsbezug stehen, aber temporär für diesen einen Monat durch die Abrechnung hilfebedürftig werden. Bei temporärer Hilfebedürftigkeit, gibt es keine Vermögenskarenz (§ 12 Abs. 6 SGB II).

Umfassende Infos dazu unter: https://energie-hilfe.org/

2. Verlängerung wichtiger Regelungen für Einreise, Aufenthalt und Schutzstatus von Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 4. März 2026
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Vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Kriegsgeschehens und unter Berücksichtigung der erneuten Verlängerung des europaweiten vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 (Amtsblatt der EU 2024/1836), wurden nun auch entsprechende Regelungen in Deutschland verlängert. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 22.11.2024 den beiden neuen Rechtsverordnungen - Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung sowie Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zu. Beide Rechtsverordnungen sehen eine Verlängerung bis zum 4. März 2026 für die Bestimmungen zur Einreise, Aufenthalt und Schutzstatus für Schutzberechtigte aus der Ukraine vor. Der Geltungsbereich wird jedoch für einen bestimmten Personenkreis von Staatenlosen und nichtukrainischen Drittstaatsangehörigen eingeschränkt.
Mehr Infos: https://t1p.de/ktolc

3. Deutscher Verein: Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen / Änderung der Weisung der BA zu Krankenkost
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Der Deutsche Verein gibt regelmäßig Empfehlungen zur Gewährung des Mehrbedarfes bei kostenaufwändiger Ernährung heraus. Die aktuellen Empfehlungen basieren auf einem Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V., das erstmals die spezifischen ernährungsbedingten Bedarfe von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen ermittelt. Nähere Informationen zum Inhalt und zur Erstellung des ernährungsmedizinischen Gutachtens erhalten Sie hier.
Die Empfehlung gibt es hier: https://t1p.de/1y6qf

Dementsprechend hat die BA ihre Weisung zu § 21 SGB II, in Bezug auf Krankenkost angepasst, diese gibt es hier: https://t1p.de/h4mk1

4.Sozialbericht 2024 veröffentlicht
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Der Sozialbericht 2024 (ehemals Datenreport) wurde am 6. November 2024 veröffentlicht. Der Bericht enthält statistische Daten und sozialwissenschaftliche Analysen und gibt Einblicke in die Lebensbedingungen in Deutschland. Er thematisiert soziale Ungleichheit, politische Beteiligung sowie soziale Problemlagen. In den Kapiteln 2 und 3 sind umfangreiche Analysen zu den Themen „Familie, Lebensformen und Kinder”sowie „Bildung” enthalten. Das Kapitel 8 beschäftigt sich mit dem Thema „Gesundheit”. Der Sozialbericht kann hier zum Download zur Verfügung: https://t1p.de/o359w

Ergänzend dazu der Armutsbericht 20214 des Paritätischen: https://t1p.de/1r7qv

5. Mögliche Finanzierung von Aktivitäten der Oma’s und Opa‘s gegen rechts und #Armutsbetroffene
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Auch ältere, arme Menschen wollen sich sozial und gesellschaftlich engagieren. Dazu kann gehören sich gegen den Rechtsdruck, gegen die Umweltzerstörung oder gegen soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung durch Armut zu stellen.
Mit SGB II/SGB XII - Geldern ist dies fast unmöglich. Daher möchte ich einen Hinweis geben, wie das sehr wohl laufen könnte.
Der Ansatz dazu ist die Altenhilfe nach § 71 SGB XII. Demnach sollen ältere Menschen (ca. ab Erreichen der Regelaltersgrenze, nach § 41 Abs. 2 SGB XII) Leistungen erhalten, um die Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken (§ 71 Abs 1 SGB XII).
Zu den altersbedingten „Schwierigkeiten“ gehört bei vielen eine nicht das Existenzminimum deckende Rente. Zum Existenzminimum gehört aber auch die gesellschaftliche Teilhabe und dazu auch die Möglichkeit zum gesellschaftlichen Engagement.

„Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht, Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird“, so § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII. Diese Regelung soll unterstreichen, dass die Altenhilfe alten Menschen die Ausübung einer von ihnen gewünschten ehrenamtlichen Tätigkeit ermöglichen soll, dazu kann auch die Übernahme von Fahrtkosten gehören (Schellhorn, 21. Aufl. § 71 Rn. 11).

Daher möchte ich anregen, solche Kosten für Engagement zu beantragen. Das könnten z.B. sein: Fahrtkosten, Mitgliedsbeiträge, Kosten für digitale Endgeräte, aber auch Fortbildungskosten.

Zuständig für Anträge auf Altenhilfe sind die örtlichen Sozialämter. Voraussetzung ist Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII. Es ist zu erwarten, dass die Sozialämter solche Anträge zunächst ablehnen. Hier sollte dann in das Widerspruchs- und Klageverfahren gegangen werden.
Da soziale Rechte möglichst weit auszulegen sind (§ 2 Abs. 2 SGB I), sollte dieser Weg ausprobiert werden, denn bei weiter Auslegung können hier sehr wohl Leistungen bewilligt werden.
Ansonsten gilt, wer wagt, hat eine Chance zu gewinnen….

6. Verfassungsrechtlerinnen und -rechtler sehen Aussicht auf Erfolg bei einem Antrag auf AfD Verbot
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Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass eine Gruppe von 17 Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern einschätzen, dass ein AfD-Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte. So heißt es in einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss des Bundestags.
Im Kern wird argumentiert: Sie halten die AfD für eine ernsthafte Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat. Sie sind der Ansicht, dass die Indizien für eine Verfassungswidrigkeit der Partei so groß sind, dass das Bundesverfassungsgericht diese prüfen sollte. Die AfD wende sich „gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung“, heißt es etwa zur Begründung in ihrem Antrag, den sie diese Woche vorgestellt haben. Die Partei stelle die Menschenwürde aller „unverhohlen“ infrage und vertrete ein völkisches Gesellschaftsbild, das Migrant*innen nicht als vollwertige Deutsche sehe. Zudem beschäftige die AfD im Bundestag mehr als 100 rechtsextreme Mitarbeiter*innen, bagatellisiere NS-Verbrechen und sei der verlängerte Arm autoritärer Regime.

Hier eine Zusammenfassung im Spiegel: https://t1p.de/qfdot

Und die Stellungnahme im Wortlaut zum Nachlesen: https://t1p.de/dfwmh

Dem ist nicht hinzuzufügen, ein AfD Verbot ist unabdingbar.

7. Aufruf zur Spendenunterstützung von Tacheles
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Sie/Du finden(st) meinen Newsletter sehr nützlich, informativ und die Inhalte helfen bei der täglichen Arbeit? Das freut mich und ich investieren gerne jeden Sonntag einiges an Zeit, wöchentlich Informationen weiterzugeben. Eine Anerkennung meiner Arbeit wäre in Form einer Spende an den Verein Tacheles möglich ????.

Tacheles ist eine wichtige Institution in der sozialpolitischen Landschaft. Es ist zu befürchten, dass die Zeiten noch härter werden, deshalb ist es wichtiger denn je, dass es Institutionen wie Tacheles gibt.

In meinem letzten Newsletter hatte ich zur Arbeit des Vereins einiges geschrieben, nachzulesen hier: https://t1p.de/woc93

Hier geht es zum Spenden: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 22./23. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 10./11. Feb.-2025 als Online-Seminar
- 10./11. März 2025 als Online-Seminar
- 07./08. April 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 13./14. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 27./28. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 03./04. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 25./26. März 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20./21. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 17./18. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 05./06. Mai 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. NEU: SGB II Leistungen für Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.
Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

- 01. April 2025 als Online-Seminar
- 30. April 2025 als Online-Seminar
- 10. Juni 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

- 19. Mai - 23. Mai 2025 als Online-Seminar
- 15. Sept. - 19. Sept. 2025 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt

- 14. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 20. März 2025 als Online-Seminar
- 28. Mai 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 18. Dez. 2024 als Online-Seminar
- 30. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 04. März 2025 als Online-Seminar
- 26. Mai 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 19. Feb. 2025 als Online-Seminar
- 19. März 2025 als Online-Seminar
- 29. April 2025 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 29. Jan. 2025 als Online-Seminar
- 27. Mai 2025 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 04. April 2025 als Online-Seminar
- 10. Okt. 2025 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 17./18. Februar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn

- 07./08. April 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi

- 23./24. Juni 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 20. Januar 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/r520d

- 19. Mai 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8

20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.
Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.

- 10. März 2025 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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