Wohnkostenlücke 2023 im SGB II
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Aufforderung: geht wählen - Rechtsextremismus stoppen – Demokratie verteidigen
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Ich möchte alle NewsletterleserInnen auffordern, bei der Europawahl wählen zu gehen, es geht um sehr viel. Ich möchte diesen Aufruf auch an die Menschen richten, die von „den Parteien“ ziemlich enttäuscht sind, sich nicht vertreten fühlen und zu Europa oft wenig Verhältnis haben.
Es wird bei der Europawahl 2024 für die nationalkonservativen und rechtsextremen Kräfte ein massiver Stimmenzuwachs erwartet. Diese rechten Kräfte wollen die Demokratie, soziale Rechte und Gleichheit, Flüchtlingsschutz, Umweltschutz, gewerkschaftliche Rechte und einiges mehr massiv einschränken und möglichst abschaffen.
Daher ist es so wichtig, auch trotz aller Bauchschmerzen, die demokratischen Parteien zu wählen. Rechte Parteien, wie hier in Deutschland die AfD oder „die Heimat“ und andere populistische Parteien sind keine Alternative und bieten keine Lösungen! Sie sind immer Teil des Problems und stehen für die Interessen des Kapitals und nicht für die der Armen. Daher liebe LeserInnen lasst uns gemeinsam für Demokratie, soziale Rechte und Gleichheit, Flüchtlingsschutz, Umweltschutz, gewerkschaftliche Rechte eintreten. Geht demokratisch wählen.
Demos hierzu finden vom 23. Mai bis 8. Juni 2024 im ganzen Land statt, weitere Infos: https://www.rechtsextremismus-stoppen.de/aufruf/ bzw: https://t1p.de/m3rst
Die EU - Wahlen sind auch wichtig für die Sozialpolitik und das Sozialrecht in der EU. Immer wieder wurden durch die EU wichtige Grundrechte durchgesetzt. Seien es so banal scheinende Dinge wie die Vorgabe, dass in Städten für Obdachlose ein öffentlicher Zugang zu Trinkwasser geschaffen werden muss oder existenzielle Dinge wie die Rechte von EU-Bürger*innen, die der EUGH immer wieder gegen restriktive nationale Rechte durchgesetzt hat.
Dazu einige Anmerkungen im Netzwerk Sozialrecht: https://t1p.de/3v4te
2. Wohnkostenlücke 2023 im SGB II
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Caren Lay, mietenpolitische Sprecherin der Gruppe Die Linke im Bundestag fragte die Bundesregierung (Drs. 20/11102, Fragen 64f, S. 43-44, hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/111/2011102.pdf oder https://t1p.de/q0hdl) nach der Wohnkostenlücke des Bürgergeldes im Jahr 2023. Die Wohnkostenlücke beziffert den Unterschied zwischen den tatsächlichen Kosten der Wohnung und dem, was das Jobcenter real dafür erstattet („angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung“).
Ergebnis: Im Jahresdurchschnitt 2023 bekamen rund 325.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (rd. 11 % aller Bedarfsgemeinschaften) nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet. Die durchschnittliche Differenz betrug 107 Euro pro Monat und betroffenem Haushalt. Caren Lay fragte zudem spezifische Daten für acht Städte ab. Am häufigsten beschwert waren dabei Betroffene aus Freiburg und Frankfurt/Main, am höchsten (338 Euro/Monat) war sie in Stuttgart.
Im Jahr 2022 betraf die Wohnkostenlücke rund 13 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften, sie belief sich auf 382 Millionen Euro, der durchschnittliche nicht übernommene Betrag war 94 Euro, im Monat.
Kurzbewertung: Diese neuen Zahlen machen deutlich, dass die Wohnkostenlücke also die nicht von der Behörde übernommenen Beträge, trotz der Karenzzeit drastisch gestiegen ist. Diese Fehlbeträge müssen in den meisten Fällen wahrscheinlich aus dem Regelsatz bestritten werden. Diese zusätzlichen Kosten drücken die betroffenen Menschen weit unter das Existenzminimum.
Im Jahr 2024 ist wieder mit einem erheblichen Anstieg der nicht durch die Jobcenter berücksichtigten Beträge zu rechnen. Das bedeutet, das Thema Wohnkosten muss in den Blick der Öffentlichkeit und in den Blick des Gesetzgebers kommen.
Hierzu bedarf es einiger Änderungen:
Ermittlung der angemessenen KdU gemessen an den Angebotsmieten, also an dem Preis, zu dem Unterkünfte zu erhalten sind und nicht an einem Mischindex von Bestands- und Angebotsmieten.
Modifizierung der angemessenen KdU auf die reine Grundmiete, ohne Betriebskosten. Denn wie der gemeinsame Verbrauch in einem Hochhaus, das Abwasser oder die Grundsteuer ist, liegt nicht in der Einflusssphäre der Leistungsbeziehenden.
Gesetzliche Regelung, dass Sozialwohnungen immer angemessen sind, denn das ist der Zweck von Sozialwohnungen.
Sofortige Streichung der Begrenzung der KdU wegen fehlender Umzugserfordernis des § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II. Rückwirkende Zahlung der dahingehenden Kürzungen für Leistungsberechtigte bis Jan. des Vorjahres (analog § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II).
Genehmigungsfiktion von beantragten Unterkünften im Sinne von § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II innerhalb von 3 Werktagen.
Wenn dazu Rückfragen bestehen, stehe ich dafür gerne zur Verfügung.
3. Ernährungsarmut im Bürgergeld: Ist das Bürgergeld verfassungswidrig, weil es keine gesunde Ernährung ermöglicht?
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In einem Artikel im verfassungsblog wird die Frage gestellt, ob das Bürgergeld verfassungswidrig ist, weil es keine gesunde Ernährung ermöglicht, ernährungswissenschaftliche Befunde, die erst nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstanden sind, sprechen dafür. Unter anderem der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert: „Ein […] Bürgergeld muss […] ausreichend sein, um materielle und soziale Ernährungsarmut zu vermeiden. Die aktuellen […] Beträge entsprechen allerdings nicht diesem Anspruch“ (ebd., I). Basierend auf diesen Befunden sieht ein aktuelles Rechtsgutachten in der Höhe des Existenzminimums eine Verletzung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung aus Art. 11 des UN-Sozialpakts.
Mehr dazu im verfassungsblog unter: https://t1p.de/mbatg
4. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2024 zu den Sanktionsverschärfung im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt beschäftigt sich mit seinen neuesten SJ mit denen am 28. März 2024 in Kraft getretene Sanktionsverschärfungen im SGB II. Im Falle der »willentlichen« Weigerung der Arbeitsaufnahme kann nun der Regelbedarf unter bestimmten Bedingungen vollständig entzogen werden (ab Seite 15). Die Bundesagentur für Arbeit hat am gleichen Tage ihre Fachlichen Weisungen zu den Sanktionen angepasst. Die neue Sanktionsfolge des Entzugs des Regelbedarfs soll nach Ansicht des Gesetzgebers verfassungsrechtlich gerade noch möglich sein. Allerdings gibt es viele Einschränkungen, die sich nicht unmittelbar aus dem kurzen Gesetzestext erschließen. In seinen Aufsatz stellt Bernd die neue Sanktionsregelung vor und zeigt, dass ihre – zumindest verfassungskonforme – Anwendung äußerst begrenzt sein dürfte.
In einem weiteren Beitrag werden zwei Urteile des Bundessozialgerichts und des Europäischen Gerichtshofs dargestellt, die sich mit den Freizügigkeitsrechten und den damit zusammenhängenden Sozialleistungsansprüchen von EU-Bürger*innen beschäftigen, die ihre Rechte nur als Familienangehörige ableiten, denen »Unterhalt gewährt« (§ 1 Abs. 2 Nr. 3c und d FreizügG/EU) wird (ab Seite 20). Diese Urteile schaffen in seit Jahren strittigen Fragen zumindest teilweise Klarheit.
5. Energiesperren: wann kommt die Verlängerung der Sperrschutzregeln?
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Die Bundesregierung beabsichtigt, die Übergangsregelung in § 118b EnWG bis zum 30. April 2025 zu verlängern. Gleiches gilt für § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV. Die Verlängerungen hängen aber im Bundesrat ….
Mehr dazu: https://t1p.de/4jrsn
6. Stephan Rixen: EU-Recht verlangt Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung
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Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) meldet, dass der Verfassungs- und Sozialrechtsexperte Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis kommt, dass Artikel 36 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung umgesetzt werden muss. Mehr dazu: https://t1p.de/f4b3g
7. Sozialportal: bitte Eintragen / Fehlerkorrektur / Mitmachprojekt / Banner
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Tacheles hat das bundesweite Projekt Sozialportal.net gestartet. Das Sozialportal soll Menschen, die Hilfe und Beratung benötigen, ermöglichen die für ihre Problemsituation passende Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, Selbsthilfeinitiative oder sonstigen Support zu finden. Damit wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Hilfebedürftige bei der Verwirklichung ihrer sozialstaatlichen Rechte zu unterstützen. Das Sozialportal ist auch ein Projekt für eine Verweisberatung, so das Ratsuchende auf Fachberatung darüber verwiesen werden kann und soll.
Dann möchte ich natürlich alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters auffordern, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!!
Infos dazu: https://t1p.de/65tlf
Das Sozialportal kann auch durch Banner auf anderen Webseiten beworben werden, Banner zum Download auf Webseiten sind hier zu finden: https://t1p.de/qyqda
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 12./13. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 26./27. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 23./24. Sept. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 10./11. Juni 2024 als Online-Seminar
- 19./20. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 02./03. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 28./29. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 16. Sept. – 20. Sept. 2024 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 16. Juli 2024 als Online-Seminar
- 30. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 19. Nov. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
12. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 07. Juni 2024 als Online-Seminar
- 06. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 18. Nov. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
13. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 08. Aug. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2024 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 08./09. Juli 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/zoo8l
- 27./28. August als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/yo3ka
- 21./22. Oktober als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ivqyk
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 23. Sept. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/gs1eg
- 04. Nov. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/adjb8
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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