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Nicole P. Conrad
MATTIS CONRAD RECHTSANWÄLTE
Kölnische Strasse 66
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CIETAC-Schiedsgerichtsbarkeit zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in China

von Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Nicole Conrad, Kassel

Deutsche Anwalts- und
Steuerberatervereinigung
für die mittelständische
Wirtschaft e. V.

China legt seit den Reformen vor zwanzig Jahren, besonders in den 90iger Jahren, stets an Leistungsfähigkeit zu. Für deutsche Unternehmen ist China einer der attraktivsten Binnenmärkte und hat deshalb eine steil nach oben zeigende Kurve ausländischer Direktinvestitionen aufzuweisen. Die unternehmerischen Gründe für Investitionen sind vielschichtig und meist auf lange Sicht angelegt. Aus diesem Grunde spielt der Faktor Rechtssicherheit eine besonders große Rolle für Investitionsentscheidungen in China. Rechtssicherheit hat eine Fülle von Facetten, zu denen die Gewaltenteilung, die Sicherung von Grundrechten, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und ihre justizförmige Kontrolle gehört. Der von der Volksrepublik China für Rechtssicherheit vorgegebene Rahmen zeigt, daß der dort erreichte Standard an Rechtssicherheit noch lange nicht mit dem der westlichen Staaten vergleichbar ist. Gleichwohl gibt es Möglichkeiten, mehr Rechtssicherheit für Auslandsinvestoren zu erreichen, die außer dem liegen, was staatliche Gerichte urteilen.

Chinese arbitration forum: CIETAC

China ist Mitunterzeichner der New York Convention. Das bedeutet, dass jedes Schieds-urteil, bei dem eine chinesische Partei beteiligt war, grundsätzlich vollstreckbar ist. Dies sowohl in China als auch in anderen Staaten, die ebenfalls die New York Convention unterzeichnet haben.

Wenn ein Unternehmen in eine Auseinandersetzung mit einem chinesischen Unternehmen gerät, besteht die Möglichkeit, eine Beilegung des Rechtsstreites über die China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) zu suchen. 1956 etablierte die chinesische Regierung diesen Schiedsgerichtsbarkeitsspruchkörper, dessen einzige Aufgabe es war, internationale wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten beizulegen. Mit der Implementierung dieser Institution wurde die chinesische Regierung verpflichtet, ein Schiedsgerichtsbarkeitsgesetz zu installieren, welches am 31.10.1994 verkündet wurde und am 01.09.1995 in Kraft trat. Die Parteien einer rechtlichen Auseinandersetzung, die die CIETAC in Anspruch nehmen, müssen eine Gebühr zahlen, welche normalerweise an dem Gegenstandswert der Klage bzw. Widerklage gemessen wird. Der Gebührenrahmen schwankt und sollte vorher bei der CIETAC erfragt werden.

Wie jede andere Streitschlichtung ist auch die Schiedsgerichtsbarkeit nicht billig, insbesondere wenn der eigene Rechtsanwalt und andere Verfahrensbeteiligte den Weg nach China zu einem Schiedsgerichtsverfahren antreten müssen. CIETAC-Schiedsgerichtsbarkeitsinstitutionen sind angesiedelt in Shanghai, Bejing oder Shenzhen. Die CIETAC ist im Vergleich mit anderen internationalen Arbitration Centern, z.B. der International Chamber of Commerce in Paris, der London Court of International Arbitration in London oder die American Arbitration Association, relativ teuer.

Der CIETAC-Prozeß

Das CIETAC Schiedsgericht besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern. Ein Mitglied wird von jeder Partei benannt und der Vorsitzende wird von der CIETAC selbst berufen. Weil die CIETAC Schiedsgerichtsbarkeit angelehnt ist an andere Schiedsgerichtsorganisationen, ist es hilfreich, sich mit den besonderen Komponenten des CIETAC Prozesses auszukennen, z.B.:

1.Urkundenvorlegung im Vorverfahren existiert praktisch nicht.

2.Die Beweisaufnahme kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Wenn die Parteien übereinkommen, kann das Gericht wählen, ob es den Zeugen hören oder eine Entscheidung auf Grundlage von vorgelegten Dokumenten fällen will.

3.Das Schiedsgericht ernennt seine eigenen Sachverständigen. Wenn eine Partei einen Sachverständigen benennt, ist diese Person nicht als Zeuge geeignet, sondern dient lediglich als Sachvortrag für die Partei, die sich des Sachverständigen bedient.

4.Wer eine Protokollabschrift haben will, muss diese erbitten. Das Gericht fertigt grundsätzlich Audiotabs von dem Verfahren an. Teile der Anhörungen sind niedergeschrieben, aber CIETAC stellt keine Abschriften der Niederschriften den Parteien zur Verfügung.

Dies sind nur Auszüge hinsichtlich der Besonderheiten eines Schiedsgerichtsverfahrens bei der CIETAC. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend.

Empfehlung
78 % der in China tätigen mittelständischen Unternehmen bewerten die mangelnde Rechtssicherheit als mittleres bis hohes Risiko. Sie führen als Begründung an, dass die Durchsetzung eigener Ansprüche vor Gericht in China zeitaufwendig und kostenintensiv mit ungewissem Ausgang sei. Nur wenige Mittelständler haben die entsprechenden Ressourcen. Vor diesem Hintergrund bietet die internationale Schiedsgerichtsbarkeit eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Vor diesem Hintergrund können deutsche Vertragspartner Gelegenheit auf faires rechtliches Gehör und ein erfolgreiches Ergebnis erwarten, welches sodann auch vollstreckbar ist. Nicht erwartet werden sollte allerdings, dass die Schiedsgerichtsbarkeit in China mit anderen Schiedsgerichtsbarkeitsverfahren in der Welt zu vergleichen ist. Statt dessen sollte jeder Unternehmer und Parteivertreter in einem Schiedsgerichtsverfahren sich zuvor über die Geschäftskultur und die sonstigen kulturellen Hintergründe des Landes informieren, bevor er eine Geschäftsverbindung eingeht.
Die Zeit, die man damit verbringt, sich Verständnis für die chinesische Kultur zu verschaffen, beeinflusst das Ergebnis auch in Bezug auf den Ausgang eines etwaigen Schiedsgerichtsverfahrens nicht unerheblich.

Die Autorin ist Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.

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