Lebensversicherung kündigen, verkaufen oder rückabwickeln?
Die Chancen für Verbraucher, sämtliche Beiträge sowie eine Verzinsung statt nur den Rückkaufswert zu bekommen, sind massiv gestiegen!
Seit der EuGH-Entscheidung im Dezember 2013 sieht es so aus, als ob viele Lebensversicherungen aus der Zeit von 1995 bis 2007 rückabgewickelt werden könnten. Anders als bei einer Kündigung erhalten Sie dann nicht nur den niedrigen Rückkaufswert, sondern sämtliche eingezahlten Beiträge sowie eine Verzinsung.
Wir beraten Sie dazu und verfügen über die Erfahrung aus Hunderten von Verfahren zu dieser Thematik.
Informationen finden Sie auf dem von uns eingerichteten Portal:
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