Neue Hinweise der BA zum SGB II veröffentlicht
Neue Hinweise der BA zum SGB II veröffentlicht,
ich möchte Sie / Euch heute kurz darauf aufmerksam machen, daß wir auf den Tachelesseiten neue Verwaltungsanweisungen der BA zum SGB II veröffentlicht haben und zwar zu den § 7, 11 und 33 SGB II.
Hier gehts zur aktuellen Übersicht: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx
KDU Richtlinien
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Wir haben nun alle uns vorliegenden Richtlinien zu den Unterkunftskosten (KdU-Richtlinien) aktualisiert und übersichtlicher Veröffentlicht. Derzeit sind es immerhin 62 Stück. Solltet ihr KdU Richtlinien haben die aktueller sind oder bei uns nicht veröffentlicht sind, bitten wir euch um Übersendung. Wir denken diese müssen ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden. Direkter Link: http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/kdu&localparams=1&range=0,30
Aufsatz zur Unterkunftskostenentscheidung des BSG
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Ganz frisch haben wir einen Aufsatz eines Richters der an den BSG Entscheidungen zu den Unterkunftskosten beteiligt war veröffentlichen können Sozialrecht Aktuell 1/2007). In dem Aufsatz sind die Entscheidungsgründe des BSG sehr gut dargelegt. Bemerkenswert ist der Hinweis unter IV. Nr. 2, dort erwähnt der Autor das die Begrenzung der Wohnfläche im Regelfall erfolgen soll, er macht deutlich das im Einzelfall, z.B. der Auszug von Kindern aus dem selbst genutztem Eigentum kein Regelfall sei und das dann auch höhere Wohnflächen geschützt sein können.
Dies wird relevant für eine Vielzahl von Betroffenen (schätzungsweise 100.000 Haushalte) die Eigentum als Altersvorsorge angeschafft haben und jetzt vor dem Fiasko stehen alters- oder gesundheitsbedingt aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen zu sein und durch die BSG Entscheidung zunächst vor dem Problem stehen, daß die Behörde voraussichtlich sagen wird, wenn das Eigentum größer als 80/90 qm ist, das es zunächst als Vermögen zu verwerten sei, bzw. teilweise ALG II auf Darlehensbasis zu gewähren ist.
Hier nun zum Link: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/Schutz_Eigentum_Mietwohnraum.aspx
Grundlagenseminare zum SGB II
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Dann möchte ich noch auf meine Fortbildungen aufmerksam machen. Bei dem nächsten zweitägigen Grundlagenseminar am 26./27. März in Wuppertal sind noch 2 Plätze frei. Wer sich dort anmelden will, soll sich möglichst bald anmelden.
Hier findet Ihr die Seminarausschreibung:
http://www.harald-thome.de/media/files/Grundlagen_FoBi_Maerz_07_2.pdf
hier die Anmeldeunterlagen:
http://www.harald-thome.de/media/files/Anmelde_Grundlagen_FoBi_Maerz_07.pdf
Das nächste zweitägige Grundlagenseminar zum SGB II findet am 23./24. April 2007 ebenfalls in Wuppertal statt. Hier sind noch genug Plätze frei.
Hier findet Ihr die Seminarausschreibung und Anmeldeunterlagen:
http://www.harald-thome.de/media/files/Ankuendigung_Grundlagen_FoBi_April_07.pdf
http://www.harald-thome.de/media/files/Anmeldeformular_April_07.pdf
In diesen Zwei - Tages - Seminaren werde ich den Teilnehmern einen fundierten Überblick über das SGB II geben. Die aktuellen Rechtsänderungen, durch das SGB II Änderungsgesetz und Fortentwicklungsgesetz, sowie aktuelle Rechtsprechung werden selbstverständlich in das Seminar mit einfließen. Auf dem Programm steht ebenfalls ein kritischer Blick auf die derzeitigen Umbrüche in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Ebenso werden Interventionsmöglichkeiten für eine parteiische Sozial- und Rechtsberatung aufgezeigt.
Kosten: 160,- EUR für beide Tage.
Achtung Sozialrechtsanwälte: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 15 FA0 und umfasst 10 Zeitstunden
Ihre Fortbildungsplanung für 2007
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Beabsichtigen Sie in Ihrer Einrichtung eine solche Fortbildungen durchzuführen bzw. durchgeführt zu bekommen, sprechen Sie mich ruhig an. Wichtige Themen werden sein: allgemeiner Überblick SGB II, Anspruchsrealisierung, Unterkunftskosten, einmalige Leistungen, Änderungen durch das Fortentwicklungsgesetz, Datenschutz, parteiische Beratung und Rechtsdurchsetzung sowie Arbeitszwang, Sofortangebote, verschärfte Sanktionen und die Änderungen die durch das Optimierungsgesetz kommen werden.
Wenn Sie möchten, dass ich dazu bei Ihnen/in Ihrer Einrichtung/in Eurer Initiative eine Fortbildung durchführe, sprechen Sie mich ruhig an. Machen Sie diejenigen die für Fortbildung verantwortlich sind auf meine Angebote aufmerksam.
-- Sehr gute Erfahrungen habe ich mit zweitägigen Fortbildungen. Durch die zwei Tage hat man gute Möglichkeiten den SGB II Dschungel einigermaßen zu durchdringen.
-- Ebenfalls sehr bewährt haben sich Seminarreihen. So z.B. die Durchführung von vier oder fünf Seminartagen verteilt auf das Jahr. Mit einer solchen Seminarreihe ist es möglich auf den Kenntnissen der Teilnehmer aufzubauen und sie grundlegender fitt zu machen für eine fundierte, konsequente und parteiische Sozialberatung.
Kein Problem ist es, solche Fortbildungen als Inhouse Seminar in der gesamten Bundesrepublik durchzuführen. Sprechen Sie mich an.
Mit besten Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 29 51 889
info@harald-thome.de
http://www.harald-thome.de
Harald Thomé
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