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Mathias Nittel
Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Maximilianstraße 2
80539 München


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Schiffsbeteiligung GEBAB MT Arctic Bay in Schwierigkeiten

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT Arctic Bay umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen.

Der im Jahr 2007 emittierte GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" steckt in Schwierigkeiten. Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen aus dem Charterpool deutlich hinter den Prospektannahmen zurückbleiben, während gleichzeitig die Schiffsbetriebskosten im Jahr 2011 die Planungen um etwa 8% überschritten haben. Trotz der im Jahr 2010 durchgeführten teilweisen Entschuldung im Rahmen des Betriebsfortführungskonzepts, bei dem die Gesellschafter rund 2,5 Mio. € zusätzlich investiert haben, ist der Fonds nicht in der Lage, die fälligen Tilgungen zu leisten und hat mit der finanzierenden Bank auch für 2012 die Stundung von Tilgungsraten vereinbart. Ausschüttungen sind, wie das Emissionshaus in seiner aktuellen Leistungsbilanz schreibt, vor 2015 nicht zu erwarten.

Reichen die Einnahmen des Fonds auf Dauer nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken, wäre es wenig überraschend, wenn die finanzierende Bank auch bei diesem Schiffsfonds die Reißleine zieht und das Darlehen kündigt. Die Insolvenz der Schiffsgesellschaft wäre dann die Folge. Für die Anleger würde dies den Verlust des in den Fonds investierten Kapitals in Höhe von rund 26 Mio. € bedeuten.

Schadenersatz als realistische Option für Fondsanleger

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. V ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des GEBAB Schiffsfonds MT "Arctic Bay" beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am GEBAB Schiffsfonds MT Arctic Bay? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gebab-mt-arctic-bay-in-der-krise-fonds-kann-weiterhin-keine-ausschuettungen-leisten.html
 
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