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Wie verhindert man ein Fahrverbot?

Online Einspruch, der günstige Weg.

Die Mehrzahl aller in der Bundesrepublik versandten Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit beruhen auf Fehlern bei der Messung oder wurden diese wurden durch nicht ausreichend geschultes Personal durchgeführt.

Wie kann man diesen Mißständen nun auf die Spur kommen?

Zunächst ist es unerlässlich, die Bußgeldakte, welche bei der jeweiligen Bußgeldstelle geführt wird, einzusehen und auszuwerten. Darin befinden sich die Messprotokolle, der Eichschein und Unterlagen über die messenden Beamten.

Problematisch ist aber, dass der normale Bürger keine Akteneinsicht erhält und deshalb seiner Verteidigungsmöglichkeiten beraubt ist.

Beauftragt man jedoch einen Rechtsanwalt, nur diesem wird Akteneinsicht gewärt, mit der Vertretung im Bußgeldverfahren, können schnell Rechtsanwaltsgebühren von mehr als 430,- € entstehen. Hinzu treten dann oft noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des beauftragten Rechtsanwaltes.

Die Kosten übersteigen hier zumeist die eigentliche Geldbuße.

Es geht aber auch günstiger.

Beim sogenannten Online-Einspruch legt der Rechtsanwalt für Sie fristgemäß Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantragt sogleich die Bußgeldakte.

Die Akte wird dann juristisch nach den neusten Erkenntnissen ausgewertet und Sie erhalten die vollständige Akte in Kopie, sowie eine Auswertung nebst Tipps zur weiteren Verteidigung.

Den Termin zur mündlichen Verhandlung nehmen Sie dann bestens gerüstet allein wahr und können hier alle Argumente, die gegen das verhängte Bußgeld oder das angeordente Fahrverbot sprechen, vorbringen.

Die Kosten für diesen Service belaufen sich auf exakt 203,- € zzgl. Kopierkosten.

Sie sparen also im Vergleich zur herkömmlichen Beauftragung über 50 % der Anwaltsgebühren.

Diese Methode ist besonders bei einem verhängten Fahrverbot und den damit oft verbundenen beruflichen Problemen zu empfehlen.
 
» https://www.mcadvo.de/DE/de/172_service.html
 
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