Neues Rechtsdienstleistungsgesetz
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz (ab Mitte 2007)
Die Bundesregierung hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vorgelegt. Es wird das Rechtsberatungsgesetz von Mitte 2007 an ersetzen. Damit ist das Monopol in der Rechtsberatung, dass durch das Rechtsberatungsgesetz gesichert war, entfallen.
Nach dem jüngsten Entwurf könne alle unternehmerisch tätigen Personen Rechtsdienstleistungen erbringen, wenn diese nur Nebenleistungen sind. Auch die unentgeltliche Rechtsberatung wird grundsätzlich erlaubt sein.
Ungeachtet der Änderungen bleiben die Rechtsanwälte die einzige Berufsgruppe, die umfassend rechtlich beraten darf. Auch vor Gericht müssen sich die Rechtssuchenden künftig grundsätzlich von Rechtsanwälten vertreten lassen.
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