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Raus aus unnützen Lebensversicherungen

Lebensversicherung - Geld zurück holen

Schon im Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung der Versicherte zumindest Anspruch auf Auszahlung der Hälfte der eingezahlten Beiträge hat. Bis dahin haben die Lebensversichrere bei Vertragsbeendigung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss die Kunden zumeist leer ausgehen lassen. Der tatsächlich zu leistende Auszahlungsbetrag orientiert sich danach nicht an dem seitens der Versicherung berechneten Rückkaufswert. Zugleich ist nun offensichtlich geworden, dass eine kapitalbildende Lebensversicherung den wohl schlechtesten Weg der Vermögensbildung darstellt.

Wussten Sie schon, dass der Rückkaufswert erst nach ca. 10 Jahren der Summe der tatsächlich eingezahlten Beiträge entspricht?

Das heißt, man hätte sich bis zum 10 Versicherungsjahr die Beiträge auch unters Kopfkissen legen können und so eine höhere Rendite erzielt.

Man kann hier den meisten Kunden nur raten, eine Kapitallebensversicherung so schnell als möglich, zu kündigen, sich den rechtlich zustehenden Betrag auszahlen zu lassen und diesen anderweitig anzulegen. Gern vermitteln wir Ihnen zur Prüfung Ihres Versicherungsvertrages einen spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie auch gegenüber der Lebensversicherung vertritt.

Zögern Sie nicht, denn gerade hier gilt: Zeit ist Geld

 
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