Das Recht ist für alle da
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. So bestimmt es Artikel 3 unseres Grundgesetzes.
Niemand soll deshalb aus finanziellen Gründen gezwungen sein, aus die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Das sah früher in der Praxis manchmal anders aus. Denn der Staat half nur im Fall eines Prozesses und auch nur denjenigen, die ein Armutszeugnis vorlegen konnten. Statt des sog. Armenrechts gibt es heute die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe.
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