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Das Vermögen in der Familie behalten - Hohe Erbschaftsteuern lassen sich vermeiden

(Nürnberg) Noch niemals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde soviel vererbt wie heute. Allein in den nächsten zehn Jahren erben rd. 15 Millionen Haushalte Vermögenswerte von fast 2 Billionen Euro. Ein Viertel des gesamten Privatvermögens wechselt damit durch Erbschaft in einem Jahrzehnt den Besitzer.


Trotz dieses gewaltigen Vermögenstransfers, so der Nürnberger Erb- und Steuerfachanwalt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, gehen die Bundesbürger mit ihrem zu vererbenden Vermögen relativ leichtsinnig um. In nur rd. einem Drittel aller Erbfälle sei die Erbschaft durch Testament geregelt – häufig zum großen Schaden der Hinterbliebenen, die durch die mangelnde Vorsorge der Erblasser vom Staat nicht selten besonders kräftig zur Kasse gebeten werden. Dabei sei gerade bei der Vererbung rechtzeitige Planung „bares Geld“ wert, so Gieseler.

Dies bestätigt auch die Krefelder Steuer- und Familienfachanwältin Dr. Nicole Grigat und ergänzt: Der große Fehler ist es, den Erbfall abzuwarten. Wer hingegen bereits zu Lebzeiten im Rahmen der steuerlichen Freibeträge (€ 205.000,00 für Kinder: € 51.200,00 für Enkel) in Abständen von zehn Jahren vorzeitig Vermögen auf die nächste Generation übertrage, erspare seinen Nachkommen nicht selten die Erbschaftsteuer sogar ganz, wie sie an einem einfachen Beispiel erläutert: Ein Arztehepaar besitzt je zur Hälfte eine Eigentumswohnung im Steuerwert von € 200.000,00, ein Zweifamilienhaus im Steuerwert von € 400.000,000 sowie Bar- und Wertpapiervermögen von rd. € 400.000,00. Geht dieses Vermögen beim Tode zunächst auf den überlebenden Ehegatten und nach dessen Tode auf die einzige Tochter über, hat sich das Vermögen bei Ankunft bei der Tochter insgesamt um rd. € 173.000,00 an Erbschaftsteuern geschmälert. Um dies zu vermeiden, empfiehlt Grigat das Vermögen bereits zu Lebzeiten in „Etappen“ zu übertragen. In diesem Fall, das bestätigt auch der Kieler Steuerberater Jörg Passau, ein weiterer Vizepräsident der Vereinigung, sieht die Rechnung für die Betroffenen ganz anders aus.

Übertragen die Eltern z. B. im Alter von 55 Jahren das Zweifamilienhaus auf die Tochter, bleibt dies steuerfrei, da der Wert im Rahmen der Freibeträge von jedem Elternteil zu jedem Kind liegt. Zehn Jahre später, also mit 65 Jahren, übertragen die Eltern die Eigentumswohnung und die Hälfte der Wertpapiere auf die Tochter, ebenfalls steuerfrei, da inzwischen zehn Jahre vergangen sind und die Freibeträge neu genutzt werden können. Beim Tode des Erstversterbenden der Ehegatten gehen sodann noch € 100.000,00 Wertpapiere auf den überlebenden Ehegatten über, steuerfrei, da im Rahmen der Freibeträge für Ehegatten. Beim Tode des letzten Elternteils gehen sodann diese vom Ehegatten ererbten € 100.000,00 sowie das noch vorhandene eigene Wertpapiervermögen von € 100.000,00, insgesamt also € 200.000,00, auf die Tochter über. Diese Erbschaft bleibt ebenfalls steuerfrei, so Passau, wenn seit der letzten Schenkung wiederum zehn Jahre verstrichen sind. Steuerersparnis: € 173.000,00. Vor diesem Hintergrund raten alle drei Experten, die Erbplanung nicht auf die lange Bank zu schieben und sich rechtzeitig über die erbschaftsteuerlichen Folgen beraten zu lassen.

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