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Wie lange dauert eine Restschuldbefreiung in der Regel?

Eine Restschuldbefreiung nach deutschem Insolvenzrecht dauert in der Regel sechs Jahre. Dies ergibt sich aus § 287 Abs. 2 InsO, wonach die Abtretungsfrist sechs Jahre beträgt. Innerhalb dieser Frist muss der Schuldner alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Befriedigung seiner Gläubiger verwenden.

Nach Ablauf der Abtretungsfrist kann der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Die Restschuldbefreiung wird dann durch das Insolvenzgericht erteilt, wenn der Schuldner alle seine Pflichten erfüllt hat und keine Gründe für eine Versagung der Restschuldbefreiung vorliegen (§ 300 InsO).

Es ist jedoch zu beachten, dass die Dauer einer Restschuldbefreiung in Einzelfällen abweichen kann. So kann die Abtretungsfrist auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllt (§ 287 Abs. 2 Satz 2 InsO). Andererseits kann die Abtretungsfrist auch auf bis zu sieben Jahre verlängert werden, wenn der Schuldner seine Pflichten nicht erfüllt hat (§ 296 InsO).

Ulrich Hassinger

Kuhlmann Rechtsanwälte
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Thomas Otten

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Dr. André Ehlers

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