Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge nach § 1924 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach erben die nächsten Angehörigen des Verstorbenen in folgender Reihenfolge:
1. Kinder und Adoptivkinder (§ 1924 Abs. 2 BGB)
2. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (§ 1931 BGB)
3. Eltern und Adoptiveltern (§ 1925 BGB)
4. Großeltern und Urgroßeltern (§ 1926 BGB)
5. Geschwister und deren Abkömmlinge (§ 1927 BGB)
6. Neffen und Nichten (§ 1928 BGB)
7. Onkel und Tanten (§ 1929 BGB)
8. Cousins und Cousinen (§ 1930 BGB)
Es ist zu beachten, dass die gesetzliche Erbfolge auch dann gilt, wenn ein Testament vorhanden ist, aber nicht alle Erben benannt wurden oder wenn das Testament unwirksam ist.
Quellen:
§ 1924 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html
§ 1931 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1931.html
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