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Welche Fristen gelten für die Abgabe der Einkommensteuererklärung?

Eine wichtige Frage im Steuerrecht!

Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung sind in § 149 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Demnach müssen die Steuererklärungen für das vorangegangene Kalenderjahr spätestens am 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden.

Beispiel: Die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss spätestens am 31. Juli 2023 abgegeben werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

* Wenn der Steuerpflichtige einen steuerlichen Berater (z.B. einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt) beauftragt hat, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des zweiten auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres (§ 149 Abs. 3 AO).
* Bei bestimmten Gruppen von Steuerpflichtigen, wie z.B. Land- und Forstwirten, gilt eine längere Frist (§ 149 Abs. 2 AO).

Es ist zu beachten, dass die Finanzämter auch die Möglichkeit haben, eine Fristverlängerung zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellt und nachweist, dass er ohne Verschulden nicht in der Lage war, die Steuererklärung innerhalb der regulären Frist abzugeben (§ 109 AO).