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Welche Ausgaben kann man als Werbungskosten absetzen?

Als Werbungskosten können alle Aufwendungen abgesetzt werden, die objektiv mit der Erzielung von Einnahmen zusammenhängen und subjektiv zur Förderung dieser Einnahmen gemacht wurden (§ 9 Abs. 1 EStG).

Dazu gehören insbesondere:

* Berufliche Reisekosten, wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
* Kosten für Arbeitsmittel, wie Computer, Drucker, Schreibmaterial usw. (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG)
* Kosten für Fachliteratur, Seminare und Kurse, die der beruflichen Fortbildung dienen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)
* Mitgliedsbeiträge in Berufsverbänden oder Gewerkschaften (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 8 EStG)
* Kosten für die Anschaffung und Instandhaltung von Arbeitskleidung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 EStG)
* Telefon- und Internetkosten, soweit sie beruflich veranlasst sind (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG)
* Kosten für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz, wie Kosten für Lebensläufe, Bewerbungsschreiben usw. (BFH-Urteil vom 25.11.2004 - VI R 45/03)

Es ist jedoch zu beachten, dass die Aufwendungen genau dokumentiert und nachgewiesen werden müssen, um als Werbungskosten anerkannt zu werden.