Wenn man eine Steuererklärung nicht abgibt, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen. Zunächst einmal kann das Finanzamt eine Schätzung der Steuer vornehmen, wenn die Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben wird (§ 162 Abs. 1 AO). Diese Schätzung kann zu einer höheren Steuerbelastung führen, als wenn die Steuererklärung ordnungsgemäß abgegeben worden wäre.
Darüber hinaus kann das Finanzamt auch einen Verspätungszuschlag erheben, wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wird (§ 152 AO). Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro und höchstens 25.000 Euro.
In besonders schweren Fällen kann das Finanzamt auch Strafverfahren einleiten, wenn die Steuererklärung vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht abgegeben wird (§ 370 AO). Dies kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen.
Es ist auch zu beachten, dass das Finanzamt die Möglichkeit hat, die Steuerfestsetzung aufzuheben und eine neue Steuerfestsetzung vorzunehmen, wenn die Steuererklärung nicht oder nicht vollständig abgegeben wird (§ 173 AO).
Es ist daher ratsam, die Steuererklärung ordnungsgemäß und fristgerecht abzugeben, um diese Konsequenzen zu vermeiden.