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Wann hat man Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen?

Eine Frage, die viele Reisende interessiert!

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 hat ein Fluggast Anspruch auf Entschädigung, wenn sein Flug verspätet, annulliert oder überbucht wurde.

Im Falle einer Flugverspätung gilt Folgendes:

* Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden kann der Fluggast eine Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro je nach Flugdistanz verlangen (Art. 7 Abs. 1 lit. a-c EG Nr. 261/2004).
* Die Verspätung muss jedoch auf Umständen beruhen, die der Luftfahrtunternehmen zu vertreten haben. Wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie z.B. schlechtes Wetter, Streiks oder Sicherheitsrisiken, besteht kein Anspruch auf Entschädigung (Art. 5 Abs. 3 EG Nr. 261/2004).

Es ist wichtig zu beachten, dass der Fluggast den Luftfahrtunternehmen binnen 3 Jahren nach dem ursprünglichen Abflugdatum schriftlich Mitteilung machen muss, um einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen (§ 195 BGB).

Ein Beispiel für eine Gerichtsentscheidung, die diese Regelungen bestätigt, ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2009 (Rs. C-402/07 und C-432/07).

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