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Konto nach Tod leergeräumt, was muss ich machen?

Das ist ein klassischer Fall im Erbrecht! Wenn ein Konto nach dem Tod eines Erblassers leergeräumt wurde, gibt es einige Schritte, die du unternehmen musst, um deine Rechte als Erbe zu wahren.

Zunächst einmal musst du klären, wer den Kontoinhaber war und ob es sich um ein Einzelkonto oder ein Gemeinschaftskonto handelte. Wenn es sich um ein Einzelkonto handelt, hast du als Erbe Anspruch auf den Kontostand zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 1922 Abs. 1 BGB).

Wenn du Verdacht hast, dass das Konto unrechtmäßig leergeräumt wurde, solltest du schnellstmöglich Kontakt mit der Bank aufnehmen und eine Auskunft über die letzten Transaktionen auf dem Konto anfordern. Du hast als Erbe Anspruch auf Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Erblassers (§ 2057 Abs. 1 BGB).

Es ist auch ratsam, einen Nachlasspfleger oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um deine Rechte als Erbe zu vertreten. Der Nachlasspfleger oder Anwalt kann dann die Bank kontaktieren und die notwendigen Schritte einleiten, um den Kontostand zu sichern und eventuelle Ansprüche gegen die Bank geltend zu machen.

Quellen:

* § 1922 Abs. 1 BGB: "Der Erbe tritt mit dem Erbfall in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein."
* § 2057 Abs. 1 BGB: "Der Erbe kann von denjenigen, welche die Verwaltung des Nachlasses geführt haben, Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Erblassers verlangen."

Rainer Borgelt

Borgelt & Partner Rechtsanwälte
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