Ja, ein Unternehmen kann während der Insolvenz weitergeführt werden. Dies geschieht im Rahmen eines sog. "Insolvenzplans" nach § 217 ff. InsO (Insolvenzordnung). Der Insolvenzplan ermöglicht es, dass das Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen fortgeführt wird, um die Sanierung des Unternehmens zu erreichen.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass der Insolvenzverwalter den Fortbestand des Unternehmens prüft und einen Insolvenzplan erstellt, der von den Gläubigern und dem Insolvenzgericht genehmigt werden muss. Der Insolvenzplan regelt dann die Modalitäten der Fortführung des Unternehmens, einschließlich der Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2015 (Az. 1 BvR 2893/12) festgestellt, dass die Fortführung eines Unternehmens während der Insolvenz grundsätzlich zulässig ist, wenn dies im Interesse der Gläubiger und des Unternehmens selbst liegt.
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