Beim Verkauf eines Hauses in Deutschland müssen bestimmte Personen beim Notar erscheinen, um die erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Im Falle der Löschung eines Wohnrechts müssen folgende Personen beim Notar erscheinen:
* Der Verkäufer (§ 875 Abs. 1 BGB)
* Der Käufer (§ 875 Abs. 1 BGB)
* Der Wohnrechtsinhaber (§ 876 Abs. 1 BGB)
Der Wohnrechtsinhaber muss seine Zustimmung zur Löschung des Wohnrechts erklären, da er durch die Löschung sein Recht verliert (§ 876 Abs. 1 BGB).
Es ist zu beachten, dass die Anwesenheit aller drei Personen erforderlich ist, um die Löschung des Wohnrechts wirksam zu vollziehen.
Quellen:
§ 875 Abs. 1 BGB: "Die Eintragung einer Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück erfolgt auf Grund einer Eintragungsbewilligung des Berechtigten."
§ 876 Abs. 1 BGB: "Die Löschung eines Rechts an einem Grundstück erfolgt auf Grund einer Eintragungsbewilligung des Berechtigten."