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Darf mein Chef mich ohne Abmahnung kündigen?

Grundsätzlich kann Ihr Chef Sie nicht ohne Abmahnung kündigen. Nach § 314 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Abmahnung erforderlich, bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen kann, wenn der Arbeitnehmer eine Pflicht verletzt hat, die zur Kündigung führen soll. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kündigung aus anderen Gründen als einer Pflichtverletzung erfolgt, wie zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung.

Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht, wenn die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer eine Straftat im Zusammenhang mit seiner Arbeit begangen hat oder wenn er vorsätzlich und schwerwiegend gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 24. März 2011 (Az. 2 AZR 282/10) entschieden, dass eine Abmahnung vor einer Kündigung erforderlich ist, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung kündigen will.

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