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Ab wann gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als grobe Ordnungswidrigkeit?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als grobe Ordnungswidrigkeit ab einer Überschreitung von mindestens 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und von mindestens 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

Diese Werte sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt, insbesondere in § 1 Abs. 1 BKatV in Verbindung mit Anlage 1 BKatV.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Einstufung als grobe Ordnungswidrigkeit auch von anderen Faktoren abhängen kann, wie zum Beispiel der konkreten Verkehrssituation, der Fahrweise und den Umständen des Einzelfalls.

Sebastian Fricke

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Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht

Thomas Otten

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Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Steuerrecht

Alexander Richter

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Verkehrsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht