Die Kündigungsschutzklage - eine Möglichkeit, gegen eine Kündigung vorzugehen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Ob sich eine solche Klage lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer in Deutschland nach § 1 Abs. 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG).
Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung, ob eine Kündigungsschutzklage lohnt, ist die Erfolgsaussicht. Laut § 1 Abs. 2 KSchG gilt eine Kündigung als sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Der Arbeitgeber muss diese Gründe auch nachweisen können.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2020 (Az. 2 AZR 431/19) festgestellt, dass eine Kündigungsschutzklage dann Erfolg haben kann, wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Gründe für die Kündigung vorbringen kann.
Ein weiterer Aspekt ist die Kostenfrage. Die Kosten einer Kündigungsschutzklage können schnell in die Höhe schnellen. Laut § 12a ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) hat der Arbeitnehmer die Kosten der Klage zu tragen, wenn die Klage abgewiesen wird. Es sei denn, der Arbeitgeber hat die Kündigung rechtsmissbräuchlich ausgesprochen oder die Kündigung ist offensichtlich unwirksam.
Insgesamt lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer gute Gründe dafür hat, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist und er bereit ist, die Kosten zu tragen, falls die Klage abgewiesen wird.