Eine Frage mit juristischem Bezug!
Ein lebenslanges Wohnrecht ist ein dingliches Recht, das einem Berechtigten das Recht gibt, ein Grundstück oder eine Wohnung auf Lebenszeit zu nutzen. Es handelt sich um ein beschränktes dingliches Recht, das im Grundbuch eingetragen wird.
Das lebenslange Wohnrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Insbesondere sind die §§ 1093-1096 BGB relevant.
Ein lebenslanges Wohnrecht kann durch Vertrag, Testament oder Gesetz begründet werden. Es kann auch durch eine Schenkung oder ein Vermächtnis eingeräumt werden.
Das lebenslange Wohnrecht gibt dem Berechtigten das Recht, die Wohnung oder das Grundstück zu nutzen, ohne dass er Eigentümer wird. Der Eigentümer bleibt verpflichtet, die Lasten des Grundstücks zu tragen, wie z.B. Steuern und Versicherungen.
Das lebenslange Wohnrecht kann auch vererbt werden, wenn dies im Vertrag oder Testament ausdrücklich vereinbart wurde.
Quellen:
* § 1093 BGB: "Ein Recht auf Lebenszeit kann nur begründet werden, wenn der Berechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, dass das Recht auf Lebenszeit besteht."
* § 1094 BGB: "Das Recht auf Lebenszeit kann durch Vertrag, Testament oder Gesetz begründet werden."
* § 1096 BGB: "Das Recht auf Lebenszeit ist vererblich, wenn dies im Vertrag oder Testament ausdrücklich vereinbart wurde."