In Deutschland dürfen bestimmte Personen oder Institutionen Ihren Personalausweis verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben oder gesetzlich dazu ermächtigt sind. Hier sind einige Beispiele:
1. Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden: Die Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden dürfen Ihren Personalausweis verlangen, wenn sie Verdacht auf eine Straftat haben oder wenn sie Ihre Identität überprüfen müssen (§ 163b Strafprozessordnung - StPO).
2. Grenzschutz und Zoll: Beamte des Grenzschutzes und des Zolls dürfen Ihren Personalausweis verlangen, wenn sie Ihre Identität überprüfen müssen, insbesondere bei der Ein- oder Ausreise aus Deutschland (§ 22 Abs. 1 Bundespolizeigesetz - BPolG).
3. Finanzämter und Steuerfahndung: Finanzämter und die Steuerfahndung dürfen Ihren Personalausweis verlangen, wenn sie Ihre Identität überprüfen müssen, um Steuern zu erheben oder Steuerstraftaten zu verfolgen (§ 93 Abs. 1 Abgabenordnung - AO).
4. Gerichte und Staatsanwaltschaften: Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen Ihren Personalausweis verlangen, wenn sie Ihre Identität überprüfen müssen, um ein Verfahren durchzuführen (§ 163b StPO).
5. Arbeitsamt und Jobcenter: Das Arbeitsamt und Jobcenter dürfen Ihren Personalausweis verlangen, wenn sie Ihre Identität überprüfen müssen, um Leistungen zu gewähren oder zu prüfen (§ 309 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III).
6. Krankenkassen und Sozialversicherungsträger: Krankenkassen und Sozialversicherungsträger dürfen Ihren Personalausweis verlangen, wenn sie Ihre Identität überprüfen müssen, um Leistungen zu gewähren oder zu prüfen (§ 284 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihren Personalausweis vorzulegen, wenn keine gesetzliche Grundlage dafür besteht. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden oder einen Rechtsanwalt konsultieren.