Als Rentner in Deutschland gibt es bestimmte Grenzen für Hinzuverdienst durch selbstständige Arbeit. Die Höhe des zulässigen Hinzuverdienstes hängt von der Art der Rente und dem Alter des Rentners ab.
Für Rentner, die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen, gilt gemäß § 27 Abs. 1 SGB VI (Sozialgesetzbuch VI), dass sie bis zu einer bestimmten Höhe hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Im Jahr 2022 beträgt diese Höhe 6.300 Euro. Wenn der Hinzuverdienst diese Grenze überschreitet, wird die Rente um 1 Euro für jeden Euro, der über dieser Grenze liegt, gekürzt.
Für Rentner, die Berufsunfähigkeitsrente oder Witwen-/Witwerrente beziehen, gilt gemäß § 34 Abs. 2 SGB VI, dass sie bis zu einer Höhe von 450 Euro im Monat hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Wenn der Hinzuverdienst diese Grenze überschreitet, wird die Rente um 40 Prozent des über dieser Grenze liegenden Betrags gekürzt.
Es ist jedoch zu beachten, dass es Ausnahmen gibt und individuelle Fälle unterschiedlich behandelt werden können. Es empfiehlt sich, vorher mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.