Rechtsanwalt für Erbrecht in Gelsen­kirchen finden
 
 

Ihre Auswahl: Erbrecht - Gelsen­kirchen

 

Rechtsanwälte in Erbrecht, Gelsen­kirchen.

Wählen Sie aus 12 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Erbrecht, Gelsen­kirchen..

 
 

Reiner Schulz

Schlan­gen­wallstr. 27
45899 Gelsen­kirchen
Arbeitsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht

Heike Ufer

Müller & Partner
Overwegstr. 45
45879 Gelsen­kirchen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Günther Keller

Keller und Kollegen
Hauptstr. 24-26
45879 Gelsenkirchen
Arbeitsrecht, Erbrecht, Arzthaftungsrecht

Wolfgang Vesterling

Maelostr. 5
45894 Gelsen­kirchen
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Medizinrecht
 
 

Wilhelm Schlatholt

Goldbergplatz 8
45894 Gelsenkirchen-Buer
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht

Norbert Kubbinger

Ax & Kollegen
Hochstr. 36
45894 Gelsenkirchen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Bert Fredebeul

Gildenstr. 13
45879 Gelsenkirchen
Erbrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht, Steuerrecht

Reinhold Ostermann

Cranger Str. 300
45891 Gelsenkirchen
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Strafrecht
 
 

Volker Cornelisen

Markenstr.33
45899 Gelsenkirchen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht

Heinz-Günther Meiwes

Meiwes - Turgut - Notar und Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Hauptstr. 11
45879 Gelsen­kirchen
Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Wehrrecht



Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang von Eigentum bzw. Vermögen eines Verstorbenen auf eine oder mehrere andere Personen. Die Aufgabe des Fachanwaltes besteht zu einen darin, den Erblasser vor dessen Tod darüber zu beraten, wie er die gesetzliche Erbfolge beeinflussen kann. Zum anderen regelt das Erbrecht die Rechte von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten.