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Fachanwälte für Versicherungsrecht beschäftigen sich mit dem unselbstständigen Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts, welches die Beziehungen zwischen Privatleuten und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Das Versicherungsrecht soll in der Regel gewährleisten, dass der Versicherte die ihm zustehenden Leistungen der Versicherung im Schadensfall erhält und für eine korrekte Abwicklung sorgen.