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Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht beschäftigen sich mit dem subjektiven und absoluten Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht sowie mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation. Hierzu zählen unter anderem Verlagsrecht, das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, Rundfunkrecht, Gesetze zu Titelschutz und Markenrecht, Internetrecht oder Verfahrensrecht.