Einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bad Doberan finden
 
 

Ihre Auswahl: Bad Doberan

 

Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bad Doberan?

Wählen Sie aus 1 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bad Doberan..

 
 

Mirko Strätz

Beetho­venstr. 19
18209 Bad Doberan
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Zwangsvollstreckungsrecht

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Andreas Kuntz

Dr. Großkopf Kuntz Tertel
Kirchenplatz 2
18119 Rostock

Christian Beducker

Fritz-Reuter-Str. 13
19053 Schwerin
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht,

Sebastian Heine

hll Rechtsanwälte Heine Leibing Leisse
Mecklenburgstraße 85
19053 Schwerin
Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, , Versicherungsrecht, Wettbewerbsrecht
 
 

Tim-Bastian Ditscher

Prehn I Stamer I Schumacher Rechtsanwälte Partnerschaft
Otto-Passarge-Str. 4
23564 Lübeck

Özden Weinreich

Brandt, Weinreich & Coll.
Siegfried-Marcus-Straße 45
17192 Waren (Müritz)
Familienrecht, , , Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht und Immobilienrecht

Jens Hollborn

Kanzlei am Strohberg
Strohberg 5-6
24306 Plön
Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Baurecht und Architektenrecht

Marc Robert Bachert

Dr. Friedmann, Mühl & Partner
Waldstr. 80
23847 Rethwisch
 
 

Klaas Kraft

Kanzlei am Landratspark
Hamburger Str. 40
23795 Bad Segeberg
Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht

Özden Weinreich

Brandt, Weinreich & Abel
Siegfried-Marcus-Str. 45
17192 Waren
Familienrecht, , , , Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht



Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwälte für Mietrecht befassen sich mit dem Teilgebiet des Zivilrechts, welches das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Nutzung einer vermieteten Sache regelt. Das Wohnungseigentumsrecht, welches durch den Trend, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, eine aktuelle Bedeutung erhält, beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter bzw. die Rechtverhältnisse von Wohnungseigentümern untereinander.