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Fachanwälte für Medizinrecht sind spezialisiert auf die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patient sowie von Ärzten untereinander. Sie befassen sich mit öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und dem Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten. Weiterhin beschäftigen sie sich mit Themenkomplexen wie Arzthaftung, der Gebührenordnung für Ärzte und arztspezifischen Rechtsgebieten aus dem Sozialversicherungsrecht bzw. des allgemeinen Berufsrechts. Auch spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung oder das Pharmarecht fallen unter das Medizinrecht.