Einen Fachanwalt für Insolvenzrecht in Neu-Ulm finden
 
 

Ihre Auswahl: Neu-Ulm

 

Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Insolvenzrecht, Neu-Ulm?

Wählen Sie aus 1 zur Verfügung stehenden Anwälten den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Fachanwalt für Insolvenzrecht, Neu-Ulm..

 
 

Juliane Lidl-Böck

Adlerstr. 12
89233 Neu-Ulm

Zusätzliche Treffer im Umkreis

Oliver Bauer

Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rosengasse 15
89073 Ulm
Strafrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht

Michael Winterhoff, M.B.L.-HSG

Winterhoff Rechtsanwalts GmbH
Söflinger Str. 70
89077 Ulm
Wirtschaftsrecht

Natascha Roschmann

Tummelplatzweg 4
87700 Memmingen
 
 

Christian Stalter

RAe Ceelen, Dr. Hutter, Stalter, Pfaudler, Dr. Veh PartGmbB
Königs­graben 17
87700 Memmingen
Verkehrsrecht, , , Versicherungsrecht, Insolvenzrecht

Dr. Thomas Karg

Dr. Karg & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zeller­bachstr. 2
87700 Memmingen

Christoph Jeutter

Hauser & Kollegen
Bahnhofstr. 3
73066 Uhingen

Florian Menn

Kzl. Herrmann & Kollegen
Berger Allee 7
86609 Donauwörth
Zivilrecht, Insolvenzrecht, , Zwangsvollstreckungsrecht
 
 

Nikolai Weber

Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungs
Flugha­fenstr. 61
70629 Stuttgart
Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht

Dr. Hans-Peter Bopp

Dr. Bopp & Kollegen
Gartenstr. 67
88212 Ravensburg
, Steuerrecht, , Insolvenzrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht



Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwälte für Insolvenzrecht beschäftigen sich mit sämtlichen Rechtsinhalten, welche sich aus einer bestehenden oder drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners ergeben. Die zentrale Rechtsgrundlage des Insolvenzrechts ist die Insolvenzordnung. Während eines Insolvenzverfahrens soll das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig an alle Gläubiger vergeben werden. Unterschieden wird im Insolvenzrecht zwischen der Regelinsolvenz, die bei Freiberuflern, Selbständigen Personen und Unternehmen zur Anwendung kommt und der Verbraucherinsolvenz, mithilfe derer nicht gewerblich tätigen Schuldnern die Möglichkeit zu einer vereinfachten Entschuldung geboten wird.