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Fachanwälte für Informationstechnologierecht (auch als IT-Recht, Informationsrecht, Computerrecht oder Informatikrecht bezeichnet) sind spezialisiert auf das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Ein Gesetz oder Gesetzbuch existiert in Deutschland bislang für dieses Rechtsgebiet nicht. Es umfasst Themengebiete wie das Vertragsrecht der Informationstechnologien oder das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Bezüge bestehen zu Immaterialgüterrecht, Kennzeichenrecht, zum Recht des Datenschutzes bis hin zum Strafrecht und weiteren Rechtsgebieten.