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Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz befassen sich mit gewerblichen Schutzrechten, das heißt, mit dem Schutz gewerblich verwertbarer technischer und ästhetischer Leistungen sowie dem Schutz geschäftlicher Kennzeichnungsrechte. Hierzu zählen unter anderem auch das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.