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Die Aufgabe eines Fachanwaltes für Erbrecht besteht darin, den Übergang von Eigentum bzw. Vermögen eines Verstorbenen auf eine oder mehrere andere Personen zu betreuen. Dabei berät er einerseits den Erblasser vor dessen Tod darüber, wie er die gesetzliche Erbfolge beeinflussen kann. Zum anderen regelt das Erbrecht die Rechte von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten.