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Fachanwälte für Baurecht beschäftigen sich mit allen Rechtsbereichen, welche die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen. Man unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Baurecht, wobei das öffentliche Baurecht die Zulässigkeit von Bauvorhaben und das private Baurecht die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen reguliert. Eine Unterkategorie des privaten Baurechts stellt das Architektenrecht dar, in welchem Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert sind.