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Die Tätigkeit eines Fachanwaltes für Bankrecht erstreckt sich auf die rechtlichen Aspekte aller Vorgänge innerhalb einer Bank bezogen auf Kredite, Bürgschaften, Schulden, Insolvenzanträge und vorhandene oder neu angelegte Konten. Unter Kapitalmarktrecht versteht man die Summe aller Grundsätze, die die Ausgabe und den Handel mit Anlagepapieren regulieren und somit eine gebietsübergreifende Disziplin, welche Rechtsgebiete wie Aktienrecht, Wertpapierrecht oder Börsenrecht mit einschließt.