Sehr geehrte Frau Bomhard-Trapp,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde mich bemühen, Ihnen eine umfassende Antwort zu geben.
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Arzt oder ein medizinisches Gutachten ohne die Einwilligung des Patienten nicht herausgegeben werden darf. Dies ergibt sich aus dem Datenschutzrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch) ist es strafbar, wenn ein Arzt oder ein anderer Mediziner ohne Einwilligung des Patienten Informationen über dessen Gesundheitszustand weitergibt.
Des Weiteren regelt § 291 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch), dass ein Arzt oder ein medizinisches Gutachten nur mit Einwilligung des Patienten an Dritte weitergegeben werden darf.
In Ihrem Fall bedeutet dies, dass Ihr Ex-Mann ohne Ihre schriftliche Einwilligung kein ärztliches Gutachten anfordern kann. Wenn er dies trotzdem tut, kann dies eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes darstellen.
Um sicherzustellen, dass Ihr Ex-Mann keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand erhält, können Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Kontaktieren Sie Ihren Arzt und teilen Sie ihm mit, dass Sie keine Einwilligung zur Herausgabe von Informationen über Ihren Gesundheitszustand an Ihren Ex-Mann oder einen von ihm beauftragten Anwalt erteilt haben.
2. Fordern Sie Ihren Arzt auf, alle Anfragen nach Informationen über Ihren Gesundheitszustand abzulehnen, wenn diese nicht von Ihnen selbst oder einem von Ihnen bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
3. Wenn Sie bereits ein ärztliches Gutachten erstellt haben, können Sie Ihren Arzt bitten, dieses Gutachten nicht an Ihren Ex-Mann oder einen von ihm beauftragten Anwalt zu übergeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie als Patientin das Recht haben, über Ihre persönlichen Daten und Ihren Gesundheitszustand selbst zu bestimmen.
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.