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Fachanwälte für das eigenständige Sonderrechtsgebiet des Arbeitsrechts beschäftigen sich mit Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern wie z.B. Gewerkschaften (Kollektivarbeitsrecht) einerseits und dem Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auch solche in Ausbildung, Teilzeit- oder Heimarbeit, andererseits. Hierbei werden Probleme bezüglich der Gestaltung eines Arbeitsvertrages ebenso bearbeitet wie Fragen, die im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufkommen können z.B. Kündigungen, Kündigungsschutzklagen oder Abfindungen betreffend. Auch EU-Richtlinien, tarifvertragliche Bestimmungen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen fallen unter das Arbeitsrecht.