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Fachanwälte für Familienrecht sind spezialisiert auf ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse von Personen regelt, die durch Verwandtschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Weiterhin beschäftigen sie sich auch mit Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung, also den gesetzlichen Vertretungsfunktionen außerhalb der Verwandtschaft.